Zitat von Nick im Beitrag #13
im übrigen wollte ich nur mal etwas bezüglich chronisch erwähnen.
wenn man einmal im quatal zum arzt muss (und das muss man bei trans meistens wegen der spritzen) kann man bei der KK eine chronische erkrankung angeben. bedeutet, dass man anstatt 2% rezeptzuzahlung nur noch 1% zuzahlung leisten muss um die rezeptbefreiung zu bekommen.
bei der AOK muss man dann zb. anstatt ca 80 euro zuzahlung nur noch um die 40 euro zuzahlung leisten, bis man den antrag auf die rezeptbefreiung stellen kann.
Die 2% bzw. 1% bei chronisch Kranken richten sich übrigens nach dem Bruttojahreseinkommen. Das heisst, je mehr man verdient, desto mehr muss man zuzahlen. Meine Belastungsgrenze lag im letzten Jahr trotz der 1% bei 400 Euro und an die 400 Euro komm ich gar nicht dran. Ausserdem kann man eine Befreiung im Grunde jederzeit beantragen, wenn man weiss, dass sich das Einkommen im Laufe des Jahres nicht wesentlich ändert. Verdient man z.B. in seinem Job im Jahr 20.000 Euro Brutto dann hätte man eine Belastungsgrenze von 200 Euro (bei 1%). Weiss man, dass man diese übersteigt, dann kann man die 200 Euro an die Krankenkasse überweisen und bekommt dann gleich eine Befreiung.
Es werden auch nicht nur die Rezeptzuzahlungen angerechnet, sondern auch Heilmittel (z.B. Massagen), Hilfsmittel (Hörgerät,Rollstuhl,Windeln,...), häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Haushaltshilfe, stationäre Vorsorge und Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Krankenhaus und Fahrkosten.
Hier gibt es mal eine genaue Übersicht:

Quelle: aponet.de
Zitat von -SaaM_ im Beitrag #15
Danke für deine Antwort, du gibst mir grad echt wieder mut.
Dachte schon ich hab einfach Pech dass ich bei der AOK bin und die nicht so gut sein soll.
Das hilft mir jetzt wirklich weiter.
Wie gesagt, es kommt auch immer drauf an, in welchem Bundesland man ist. Die AOK an sich ist ganz sicher keine schlechte Krankenkasse.
Meine Eltern sind beide auch bei der AOK und haben da auch noch nie Probleme gehabt. Sie haben immer alles bekommen, was sie benötigt haben.
Und es gibt auch andere Kassen, die die OP´s im ersten Anlauf verweigert haben (die Techniker Krankenkasse z.B. ist auch so eine Kasse, die gerne mal Probleme bereitet).
Im Prinzip ist das bei den Krankenkasse wie mit Pishing-Mails. Es gibt immer welche, die drauf reinfallen.
Aber Du weisst ja jetzt, dass die Kassen zahlen müssen! Also kannst Du auf eine Ablehnung nicht reinfallen.

Wenn die KK den Antrag ablehnt, dann hast Du 14 Tage Zeit einen Widerspruch einzulegen.
Man sollte die Steine, die einem im Weg liegen, nicht als Rückschläge oder gar als Niederlage ansehen, sondern als Herausforderung!
Dieser Weg ist nicht einfach und wer nicht bereit ist für sein Glück zu kämpfen, der sollte sich zweimal überlegen, ob er den Weg wirklich gehen möchte!