Hey
das ist ganz kompliziert.
Es kommt darauf an, was für ein Prozess das ist (zivilrecht, strafrecht...).
Wie hoch die Prozesskosten sind ("Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen."), wie dein einkommen ist... usf. Ich würd mir das aber zehn mal überlegen, weil du da eine VA abgeben musst.
Generell habe ich bei so was die Faustregel gelernt, dass mehr als 2000€ auf dem Konto genau so unsinnvoll sind, wie der Besitz von Häusern und autos. (erst mal an 2000 euros kommen... ;o) )
da wirst du aber keine pauschale Antwort finden.
Wenn es ein politischer Prozess ist, gibt es möglichkeiten das anders zu finanzieren, ohne dass du zwingend eine va abgeben musst.
ansonsten würde ich dir wenn du dir da mehr gedanken zu machen willst immer empfehlen kommentierte Version der Entsprechenden Gesetzesbücher zu kaufen (hier Zivilprozessordnung, in der steht das drin mit der Prozesskostenshilfe (§114).). Das ist zwar schweine teuer, aber total sinnvoll, wenn Du Prozesse führen möchtest. (du kannst auch in anwaltskanzleien fragen ob sie welche haben die sie aussortiert haben, udn die dann noch n jahr verwenden, oder in uni-bibs. Meistens gehen die auch noch wenn die zwei drei Jahre alt sind (viel älter nicht).)